BITTE LESEN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN (DIE „NUTZUNGSBEDINGUNGEN“ ODER „VEREINBARUNG“) SORGFÄLTIG. DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN REGELN DIE NUTZUNG DER DIENSTE UND RESSOURCEN, DIE ÜBER DIE WEBSITE VERFÜGBAR ODER AKTIVIERT WERDEN, UND IHR ABONNEMENT FÜR DIE IM BESTELLPROZESS GEKENNZEICHNETEN DIENSTE (JEDES "BEDIENUNG" UND GEMEINSAM DIE "DIENSTLEISTUNGEN").

INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH AKZEPTIEREN“ KLICKEN UND DEN REGISTRIERUNGSPROZESS ABSCHLIESSEN, ERKLÄREN SIE, DASS (1) SIE DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND IHNEN ZUSTIMMEN, (2) SIE VOLLJÄHRIG SIND, UM EINEN VERBINDLICHEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN MIT DEM UNTERNEHMEN, UND (3) SIE HABEN DIE BEFUGNIS, DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN PERSÖNLICH ODER IM NAMEN DES UNTERNEHMENS, DAS SIE ALS BENUTZER BENENNT HABEN, EINZUSCHLIESSEN UND DIESES UNTERNEHMEN AN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. DER BEGRIFF „SIE“ ODER „ABONNEMENT“ BEZIEHT SICH AUF DIE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE BEI ​​DER REGISTRIERUNG AUF DER WEBSITE ALS BENUTZER IDENTIFIZIERT WURDE. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, DURCH DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN, DÜRFEN SIE DIE DIENSTE NICHT ZUGRIFFEN ODER NUTZEN.

Für vertragliche Zwecke stimmen Sie (1) zu, Mitteilungen von zu erhalten Measurabl in elektronischer Form; (2) Zustimmung zur elektronischen Ausführung dieser Vereinbarung; und (3) stimmen zu, dass alle Mitteilungen, Offenlegungen und andere Mitteilungen, die Measurabl bietet Ihnen auf elektronischem Weg alle gesetzlichen Anforderungen, die solche Mitteilungen erfüllen würden, wenn sie schriftlich erfolgen würden.

DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN BESCHRÄNKEN DIE RECHTSMITTEL, DIE IHNEN IM FALL EINES STREITIGKEITS ZUR VERFÜGUNG STEHEN KÖNNEN.

SIE ERKENNEN AN UND STIMMEN ZU, DASS ALLE DATEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA VERARBEITET UND GESPEICHERT WERDEN KÖNNEN, UND SIE STIMMEN HIERMIT EINER SOLCHEN VERARBEITUNG UND SPEICHERUNG ZU. MEASURABL WERDEN PERSONENBEZOGENE DATEN NUR AUF WEISE VERWENDEN, DIE MIT DEN ZWECKEN, FÜR DIE SIE ERHOBEN WURDEN, VEREINBAR SIND ODER WIE SPÄTER VON IHNEN AUTORISIERT WERDEN. SIE STIMMEN ZU, ALLE ERFORDERLICHEN ZUSTIMMUNGEN EINZUHOLEN, BEVOR SIE DATEN AN SENDEN MEASURABL AUS DER EUROPÄISCHEN UNION.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Registrierungsprozess abgeschlossen ist (die „Gültigkeitsdatum“).

 

1. ZUGANG UND VERWENDUNG

1.1. Bestellungen. Measurabl Der Service umfasst den Basisservice (entweder Premium oder Pro, wie über den Registrierungsprozess bestellt) sowie alle optionalen Add-On-Services. Der Registrierungs-/Bestellvorgang enthält eine Beschreibung der zutreffenden Measurabl Zu erbringende Dienstleistungen von Measurabl, die damit verbundenen Kosten Measurabl Services, die Mindestanzahl der bestellten Sites und den Zeitraum, in dem der Abonnent Zugriff auf die jeweiligen Sites hat Measurabl Dienst (der „Zugangsdauer“). 

1.2. Bereitstellung des Zugangs. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen, Measurabl gewährt dem Abonnenten und seinen autorisierten Benutzern hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die Merkmale und Funktionen der jeweiligen Anwendung zuzugreifen Measurabl Der in der jeweiligen Bestellung festgelegte Dienst während der in der Bestellung angegebenen Zugriffsdauer für die Anzahl der autorisierten Benutzer und die Anzahl der Sites, die in der Bestellung angegeben sind. Am oder so schnell wie möglich nach dem Datum des Inkrafttretens, Measurabl stellt dem Abonnenten die erforderlichen Passwörter, Sicherheitsprotokolle und -richtlinien sowie Netzwerkverbindungen oder -verbindungen und Zugriffsprotokolle zur Verfügung, um dem Abonnenten und seinen autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Measurabl Dienstleistungen. Abonnenten und autorisierte Benutzer dürfen nur die verwenden Measurabl Dienste gemäß den Zugangsprotokollen. 

1.3. Nutzungsbeschränkungen. Der Abonnent darf nicht: (a) den Quellcode, aus dem eine Softwarekomponente des Measurabl Dienste werden kompiliert oder interpretiert, und der Abonnent erkennt an, dass nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt wird, dass dem Abonnenten ein Recht zum Erhalt oder zur Verwendung eines solchen Codes gewährt wird; (b) anderen Dritten als autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Measurabl Dienstleistungen; oder (c) zu versuchen, Daten oder Berichte, die mit erstellt wurden, zu scrapen oder anderweitig zu rahmen Measurabl Service.

1.4. Zurückbehaltene Rechte; Eigentum.

(a) Eigentum und Nutzung von Abonnentendaten. Der Abonnent behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Abonnentendaten und Measurabl erkennt an, dass es keine zusätzlichen Rechte an den Abonnentendaten besitzt oder erwirbt, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gewährt werden. Measurabl erkennt ferner an, dass der Abonnent das Recht behält, die Abonnentendaten für beliebige Zwecke nach eigenem Ermessen des Abonnenten zu verwenden. Measurabl kann die Abonnentendaten verwenden, um die Dienste bereitzustellen, und die Abonnentendaten gemäß den Anweisungen des Abonnenten an Dritte weitergeben.

(b) Eigentum an Measurabl Services. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung gewährten Rechte, Measurabl behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an und an der Measurabl Service, und der Abonnent erkennt an, dass er keine zusätzlichen Rechte an und an dem Vorstehenden besitzt oder erwirbt, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gewährt werden, oder Lizenzen für die Software, die zur Bereitstellung der verwendet wird Measurabl Dienstleistungen. Der Abonnent erkennt dies weiter an Measurabl behält sich das Recht vor, das Vorstehende für jeden Zweck in zu verwenden Measurablist alleiniges Ermessen.

(c) Verwendung anonymer Daten. Der Abonnent stimmt zu und erkennt dies an Measurabl kann die Abonnentendaten in anonymisierter und aggregierter Form für Benchmarking- und Analysezwecke verwenden. Abonnentenzuschüsse Measurabl ein weltweites, unbefristetes, vollständig bezahltes, gebührenfreies, nicht exklusives Recht und eine Lizenz zum: (a) Verwenden, Neuformatieren, Anzeigen, Transformieren und Erstellen abgeleiteter Werke der Abonnentendaten zum Zweck des Hinzufügens der Abonnentendaten Measurabldie Datenbank von auf anonyme Weise und das Erstellen von Erkenntnissen oder anderen abgeleiteten Daten aus solchen Abonnentendaten; (b) um abgeleitete Werke der Abonnentendaten zu verwenden, anzuzeigen, zu modifizieren und zu erstellen, ausschließlich um aggregierte Daten zur Verwendung zu erstellen und zusammenzustellen Measurablfür Benchmarking- und Analysezwecke und innerhalb seiner Datenbank; und (c) die aggregierten Daten zu kopieren, anzuzeigen, zu modifizieren und zu verteilen. „Aggregierte Daten“ bezeichnet aggregierte Statistiken und/oder alle Daten, die von erstellt oder abgeleitet wurden Measurabl aus den Abonnentendaten, die dem Abonnenten oder Abonnentendaten nicht persönlich zuordenbar oder mit ihm identifizierbar sind.

1.5. Unterstützung.

a) Unterstützung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, Measurabl unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um technische Unterstützung für die Nutzung des bereitzustellen Measurabl Dienstleistungen für berechtigte Supportempfänger während Measurabl's gewöhnliche und übliche Geschäftszeiten in Übereinstimmung mit seinen Standardrichtlinien und -verfahren, wie unter beschrieben https://www.measurabl.com/support/.

(b) Berechtigte Support-Empfänger. Measurabl ist in keiner Weise verpflichtet, anderen juristischen oder natürlichen Personen als den Berechtigten Support-Empfängern technische Unterstützung zu leisten.

(c) Zugang. Als Bedingung für MeasurablVerpflichtungen gemäß Abschnitt 1.5 (a) muss der Abonnent die Informationen und/oder den Zugriff auf die Ressourcen des Abonnenten bereitstellen Measurabl vernünftigerweise verlangen kann, um technische Unterstützung im Rahmen dieser Vereinbarung zu leisten. Measurabl wird von der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Abschnitt entschuldigt, soweit eine solche Nichterfüllung darauf zurückzuführen ist, dass der Abonnent seine Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 1.5(b) nicht erfüllt hat.

(d) Zugangsmöglichkeiten zu technischer Unterstützung. Berechtigte Support-Empfänger müssen technische Unterstützung (i) per Telefon anfordern Measurabl unter einer solchen Telefonnummer wie Measurabl kann für solche Zwecke von Zeit zu Zeit angeben; oder (ii) indem Sie E-Mail-Anfragen an diese Adresse richten Measurabl unter der E-Mail-Adresse as Measurabl kann für solche Zwecke von Zeit zu Zeit angeben.

2. VERPFLICHTUNGEN DES ABONNENTEN

2.1. Autorisierter Benutzerzugriff auf Dienste. Der Abonnent kann allen autorisierten Benutzern den Zugriff auf und die Nutzung der Merkmale und Funktionen von erlauben Measurabl Service gemäß dieser Vereinbarung. Der Abonnent ist für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner autorisierten Benutzer verantwortlich. Autorisierte Benutzer-IDs können nicht von mehr als einem autorisierten Benutzer gleichzeitig geteilt oder verwendet werden. Der Abonnent muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der zu verhindern Measurabl Service und benachrichtigen Measurabl unverzüglich von einer solchen unbefugten Nutzung, die dem Abonnenten bekannt ist.

2.2. Anbieter. Der Dienst ermöglicht es dem Abonnenten, sein Konto mit verschiedenen Diensten von Drittanbietern zu verknüpfen, einschließlich (a) Diensten von Drittanbietern, von denen Measurabl importiert Informationen und/oder Daten, wie z. B. ENERGY STAR Portfolio Manager® Service der US EPA, Hertz Rental Cars, AMEX Travel, Waste Management (und andere Abfallanbieter), Concur, MRI Software und Yardi Systems („Anbieter“) und (b) Dienste von Drittanbietern, mit denen Measurabl teilt Berichte (a "Bericht") erstellt über die Measurabl Service, wie Global Real Estate Sustainability Benchmark, CDP und The Global Reporting Initiative (wie unten beschrieben (jeweils a „Normenorganisation“). Durch die Verknüpfung mit einem Anbieter erkennt (y) der Abonnent dies an und stimmt zu Measurabl kann auf alle Informationen zugreifen, diese zur Verfügung stellen und speichern, die der Abonnent dem Anbieterkonto des Abonnenten bereitgestellt oder darin gespeichert hat, und bestimmte Vorgänge über den Anbieter im Namen des Abonnenten ausführen; und (z) der Abonnent erklärt und garantiert, dass der Abonnent zur Gewährung berechtigt ist Measurabl Zugriff auf das Anbieterkonto des Abonnenten ohne Verstoß des Abonnenten gegen die Geschäftsbedingungen des Anbieters und ohne Verpflichtung Measurabl irgendwelche Gebühren zu zahlen oder zu machen Measurabl unterliegen etwaigen Nutzungsbeschränkungen.

2.3. Normungsorganisation. Durch die Verknüpfung mit einer Standardisierungsorganisation erkennt der Abonnent (a) dies an und stimmt zu Measurabl darf auf das Konto des Abonnenten für die Normungsorganisation zugreifen und bestimmte Operationen über die Normungsorganisation im Namen des Abonnenten durchführen, und (b) der Abonnent erklärt und garantiert, dass der Abonnent zur Gewährung berechtigt ist Measurabl Zugriff auf das Konto des Abonnenten der Standardisierungsorganisation ohne Verletzung der Geschäftsbedingungen der Standardisierungsorganisation durch den Abonnenten und ohne Verpflichtung Measurabl irgendwelche Gebühren zu zahlen oder zu machen Measurabl unterliegen etwaigen Nutzungsbeschränkungen. Durch die Übermittlung eines Berichts an eine Normungsorganisation über das Measurabl Service, autorisiert der Abonnent hiermit Measurabl den Bericht im Namen des Abonnenten an die Normungsorganisation zu übermitteln.

2.4. Bereitstellung von Rechten und Zugriff auf Datenquellen. Soweit der Abonnent einen bestimmten Datenautomatisierungsdienst bestellt hat, verpflichtet sich der Abonnent zur Bereitstellung Measurabl mit den notwendigen Informationen und Genehmigungen, um diese Daten im Namen des Abonnenten zu sammeln. Alle diese gesammelten Daten gelten als Abonnentendaten.

2.5. Verantwortung des Abonnenten für Daten und Sicherheit. Der Abonnent und seine autorisierten Benutzer haben Zugriff auf die Abonnentendaten und sind verantwortlich für alle Änderungen und/oder Löschungen von Abonnentendaten und die Sicherheit aller Passwörter und anderer Zugangsprotokolle, die für den Zugriff auf die erforderlich sind Measurabl Services. Measurabl verwendet branchenübliche Mittel, um die Abonnentendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Abonnent muss die Möglichkeit haben, Abonnentendaten aus dem zu exportieren Measurabl Services und wird ermutigt, eigene Sicherungskopien der Abonnentendaten zu erstellen. Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Abonnentendaten. Der Abonnent erkennt dies an und stimmt zu Measurabl weder verpflichtet, Abonnentendaten zu archivieren, noch wird dies der Fall sein Measurabl übernehmen keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen von Abonnentendaten und werden dies auch nicht tun Measurabl sind im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet, Abonnentendaten nach Ablauf oder Beendigung der Zugriffslaufzeit aufzubewahren, sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

2.6. Dienstregeln und Richtlinien. Der Abonnent und alle autorisierten Benutzer verwenden die Measurabl Dienste ausschließlich für interne Zwecke, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, und dürfen den Dienst nicht verwenden, um: (a) Material zu übertragen, das Softwareviren oder andere schädliche oder schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält; (b) die Integrität oder Leistung der Measurabl Dienst oder die darin enthaltenen Daten; (c) versuchen, unbefugten Zugriff auf die Measurabl Dienst, Computersysteme oder Netzwerke im Zusammenhang mit dem Measurabl Service; oder (d) die Nutzung und den Genuss eines anderen Benutzers beeinträchtigen Measurabl Service.

3. GEBÜHREN UND AUSGABEN; ZAHLUNGEN

3.1. Gebühren. Als Gegenleistung für die dem Abonnenten gewährten Zugriffsrechte und die von ihm erbrachten Dienstleistungen Measurabl im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich aller Add-On-Dienste) zahlt der Abonnent an Measurabl, ohne Verrechnung oder Abzug, alle Gebühren, die für eine bestimmte Bestellung erforderlich sind oder mit Folgendem verbunden sind: (a) die jährliche Abonnementstufe, die vom Abonnenten über die Kontoeinstellungen des Abonnenten ausgewählt wurde, (b) die Anzahl der Sites, die in die geladen werden Measurabl Services, die über der in der Bestellung festgelegten Mindestanzahl von Standorten liegen, und (c) alle bestellten Add-On-Services. MeasurablDie Abonnementpreise von finden Sie unter https://www.measurabl.com/pricing/, wo solche Preise geändert werden können Measurabl nach schriftlicher Mitteilung an den Abonnenten mindestens zehn (10) Tage vor dem nächsten Abrechnungszeitraum (wie unten beschrieben). Alle geänderten Gebühren werden ab dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.

3.2 Alle Gebühren hierunter werden im Voraus auf monatlicher oder jährlicher Basis an dem Datum in Rechnung gestellt, an dem der Abonnent ein Abonnement auf anteiliger Basis kauft, und zu Beginn jedes Kalendermonats oder Jahres danach, je nachdem, was zutreffend ist. 3. Alle Gebühren sind fällig und zahlbar an Measurabl innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung. Der Abonnent kann seine Abrechnungshäufigkeit jederzeit über die Kontoeinstellungen des Abonnenten ändern. Der Abonnent kann seine Abonnementstufe jederzeit über die Kontoeinstellungen des Abonnenten und die damit verbundenen Gebühren ändern, und die neue Abonnementstufe wird ab dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Measurabl behält sich das Recht vor (zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln Measurabl möglicherweise) unterbrechen Measurabl Service und Sperren des Zugriffs aller autorisierten Benutzer und Abonnenten auf die Measurabl Service, wenn Gebühren mehr als dreißig (30) Tage überfällig sind, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. Alle Gebühren werden in US-Dollar abgerechnet und bezahlt.

3.3. Umstrittene Gebühren. Wenn der Abonnent Gebühren, Steuern oder andere Gebühren bestreitet, die von in Rechnung gestellt wurden Measurabl, teilt der Abonnent mit Measurablschriftlich über den strittigen Betrag und alle relevanten Informationen über die Umstände des Streitfalls. Measurabl bestätigt dem Abonnenten den Erhalt der Streitinformationen schriftlich. Alle Parteien verpflichten sich, bei der Beilegung solcher strittigen Beträge kooperativ zusammenzuarbeiten. Wenn der Abonnent keine Bereitstellung vornimmt Measurabl mit einer Benachrichtigung über einen solchen strittigen Betrag innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Erhalt Measurabls Rechnung für eine solche bestrittene Gebühr, dann gilt dieser Betrag als unbestritten und fällig Measurabl.

3.4. Steuern. Der Abonnent ist für die Zahlung aller anfallenden Verkaufs-, Gebrauchs- und sonstigen Steuern sowie aller anfallenden Export- und Importgebühren, Zölle und ähnlichen Abgaben (mit Ausnahme von Steuern, die auf Measurabldes Einkommens von ) und alle damit verbundenen Strafen und Zinsen für die Gewährung von Zugriffsrechten im Rahmen dieser Vereinbarung oder die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen, falls vorhanden. Wenn der Abonnent steuerbefreit ist, muss er liefern Measurabl mit Nachweis seines steuerbefreiten Status vor der Bestellung für die Measurabl Dienstleistungen. Der Abonnent leistet alle erforderlichen Zahlungen an Measurabl frei und frei von und ohne Kürzung für etwaige Quellensteuern. Alle solchen Steuern, die auf Zahlungen erhoben werden Measurabl liegt in der alleinigen Verantwortung des Abonnenten, und der Abonnent wird auf Measurabl's Anfrage, bieten Measurabl mit offiziellen Quittungen, die von den zuständigen Steuerbehörden ausgestellt wurden, oder anderen Nachweisen wie z Measurabl vernünftigerweise verlangen kann, nachzuweisen, dass diese Steuern bezahlt wurden.

4. BEHANDLUNG VERTRAULICHER INFORMATIONEN

4.1. Eigentum an vertraulichen Informationen. Die Parteien erkennen an, dass jede Partei während der Erfüllung dieser Vereinbarung Zugang zu bestimmten vertraulichen Informationen der anderen Partei oder vertraulichen Informationen Dritter hat, die die offenlegende Partei vertraulich behandeln muss. Beide Parteien vereinbaren, dass alle vertraulichen Informationen Eigentum der offenlegenden Partei oder eines solchen Dritten sind und das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei oder dieses Dritten bleiben.

4.2. Gegenseitige Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei erklärt sich wie folgt einverstanden: (a) von der anderen Partei offengelegte vertrauliche Informationen nur für die hierin beschriebenen Zwecke zu verwenden; (b) dass diese Partei vertrauliche Informationen, die von der anderen Partei offengelegt wurden, nicht reproduzieren und diese vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und vor der Verbreitung an und der Verwendung durch Dritte schützen wird; (c) dass keine Partei abgeleitete Arbeiten aus vertraulichen Informationen erstellt, die dieser Partei von der anderen Partei offengelegt wurden; (d) den Zugriff auf die vertraulichen Informationen, die von der anderen Partei offengelegt wurden, auf ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder Berater, falls vorhanden, zu beschränken, die dies wissen müssen und die darüber informiert wurden und schriftlich zugestimmt haben, sie zu behandeln solche Informationen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung; und (e) soweit durchführbar, alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten, die von der anderen Partei offengelegt wurden und sich bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in ihrem Besitz befinden. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Abonnent dem zu Measurabl kann aggregierte statistische Daten über die Nutzung des Dienstes durch den Abonnenten sammeln und diese aggregierten statistischen Daten an Dritte weitergeben. Auf keinen Fall Measurabl Bereitstellung spezifischer Daten über den Abonnenten oder die autorisierten Benutzer des Abonnenten an Dritte.

4.3. Vertraulichkeitsausnahmen. Ungeachtet des Vorstehenden gelten die Bestimmungen der Abschnitte 4.1 und 4.2 nicht für vertrauliche Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich oder gemeinfrei sind; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind oder werden oder öffentlich bekannt werden; (c) dem Empfänger rechtmäßig von Personen mitgeteilt werden, die diesbezüglich nicht an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind; (d) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz des Empfängers befinden und diesbezüglich keine Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen; (e) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurde; oder (f) von der offenlegenden Partei ohne Einschränkung zur Freigabe oder Offenlegung genehmigt wurde. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen in dem begrenzten Umfang offenlegen, der (x) erforderlich ist, um der Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Regierungsbehörde nachzukommen, oder wie anderweitig erforderlich, um geltendem Recht nachzukommen, vorausgesetzt, dass die Partei die Offenlegung vornimmt gemäß der Anordnung muss zuerst die andere Partei schriftlich benachrichtigt und angemessene Anstrengungen unternommen haben, um eine Schutzanordnung zu erwirken; oder (y) um die Rechte einer Partei gemäß dieser Vereinbarung zu begründen, einschließlich der Einreichung von Gerichtsakten, die möglicherweise erforderlich sind.

4.4. Begrenzungszeitraum. Die in diesem Abschnitt 4 dargelegten Verpflichtungen gelten über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.

5. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN

(A) Jede Partei erklärt und garantiert hiermit, (i) dass sie ordnungsgemäß organisiert ist, gültig existiert und nach den Gesetzen ihrer Gerichtsbarkeit der Gründung oder Organisation in gutem Ansehen ist; und (ii) dass diese Vereinbarung, wenn sie ausgeführt und geliefert wird, eine gültige und verbindliche Verpflichtung dieser Partei darstellt und gemäß ihren Bedingungen gegen diese Partei durchsetzbar ist.

(B) Measurabl erklärt und garantiert, dass es die bereitstellen wird Measurabl Service und Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf professionelle und fachmännische Weise, die im Wesentlichen den allgemeinen Industriestandards entspricht. Measurabl gewährleistet ferner, nur zugunsten des Abonnenten, dass die Measurabl Der Service entspricht in allen wesentlichen Aspekten der Standard-Benutzerdokumentation für solche Measurabl Dem Abonnenten bereitgestellter Dienst von Measurabl (die „Dokumentation“) für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen danach Measurabl erste macht das Measurabl Service, der dem Abonnenten zur Verfügung steht, vorausgesetzt, dass diese Garantie nicht für Nichteinhaltung der Dokumentation gilt, soweit solche Fehler ganz oder teilweise aus (i) einer Verwendung der Measurabl Service anders als in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder (ii) einer Kombination der Measurabl Service mit Software, Hardware oder anderer Technologie, die nicht von bereitgestellt wird Measurabl im Rahmen dieser Vereinbarung.

6. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

6.1. Internet-Verzögerungen. DIE DIENSTE VON MEASURABLE KÖNNEN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE BEI ​​DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION ENTSTEHEN. MEASURABL IST NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN ODER LIEFERFEHLER VERANTWORTLICH, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN.

6.2. Haftungsausschluss. AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH DARGESTELLT ODER GEWÄHRLEISTET IN ABSCHNITT 5, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, MEASURABL DIENSTLEISTUNGEN, DIE DOKUMENTATION UND ALLE DIENSTLEISTUNGEN, DIE DURCH DURCHGEFÜHRT ODER BEREITGESTELLT WERDEN MEASURABL WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND MEASURABL SCHLIESST ALLE ANDEREN VERSPRECHEN, ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SYSTEMINTEGRATION UND/ODER DATENGENAUIGKEIT. MEASURABL GARANTIERT NICHT, DASS DER ANWENDUNGSSERVICE ODER ANDERE DIENSTE VON MEASURABL DIE ANFORDERUNGEN DES ABONNENTEN ERFÜLLEN ODER DASS DER BETRIEB DES DIENSTES UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN.

6.3. Ausschlüsse von Rechtsmitteln; Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER ART DES ANSPRUCHS, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGANGENE GEWINNE, VERZÖGERUNGSKOSTEN, AUSFALL DER LIEFERUNG, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, KOSTEN FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER DOKUMENTATIONEN ODER VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DRITTEN, DIE AUS JEDER QUELLE ENTSTEHEN, SELBST WENN EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIESE BESCHRÄNKUNG AUF SCHÄDEN UND ANSPRÜCHE SOLL UNABHÄNGIG DAVON GELTEN, OB ANDERE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG VERLETZT WURDEN ODER SICH ALS UNWIRKSAM ERWEISEN HABEN. DIE KUMULIERTE HAFTUNG VON MEASURABL ZUM ABONNIEREN FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHE KLAGEGRÜNDE, DIE NACH VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SCHWERPUNKTHAFTUNG KLANGEN, WERDEN DEN GESAMTBETRAG ALLER GEZAHLTEN GEBÜHREN NICHT ÜBERSCHREITEN MEASURABL DURCH TEILNEHMER GEMÄSS ABSCHNITT 3.1 WÄHREND DES ZEITRAUMS VON SECHS (6) MONATEN VOR DER HANDLUNG, UNTERLASSUNG ODER DEM EREIGNIS, DAS ZU SOLCHER HAFTUNG FÜHRT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG SOLL UNABHÄNGIG DAVON GELTEN, OB ANDERE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG VERLETZT WURDEN ODER SICH ALS UNWIRKSAM ERWEISEN HABEN.

6.4. Wesentliche Vertragsgrundlage. Der Abonnent erkennt an und versteht, dass die in diesem Abschnitt 6 dargelegten Haftungsausschlüsse, -ausschlüsse und -beschränkungen eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden und dass die Bedingungen dieser Vereinbarung ohne solche Haftungsausschlüsse, -ausschlüsse und -beschränkungen gelten würden wesentlich anders.

7. HAFTUNGSFREISTELLUNG

Measurabl verpflichtet sich, den Abonnenten von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) oder Schäden freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die einem Dritten zuerkannt werden, die sich aus einer Forderung dieses Dritten ergeben, dass die Measurabl Der Service und/oder die Dokumentation verletzen die zum Datum des Inkrafttretens erteilten Patente Dritter oder verletzen oder missbrauchen gegebenenfalls die Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse dieser Dritten, vorausgesetzt, der Abonnent benachrichtigt dies unverzüglich Measurabl schriftlich der Forderung, kooperiert mit Measurabl, und erlaubt Measurabl alleinige Befugnis, die Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren. Wenn ein solcher Anspruch erhoben wird oder möglich erscheint, erklärt sich der Abonnent damit einverstanden Measurabl, beim MeasurablEs liegt im alleinigen Ermessen von , ihm die weitere Nutzung der zu ermöglichen Measurabl Service oder der Dokumentation, soweit zutreffend, oder solches verletzendes Material zu modifizieren oder zu ersetzen, um es nicht mehr verletzend zu machen. Ob Measurabl feststellt, dass keine dieser Alternativen vernünftigerweise verfügbar ist, wird der Abonnent auf schriftliche Anfrage von Measurabl, die Verwendung einzustellen und gegebenenfalls solche Materialien zurückzugeben, die Gegenstand des Verletzungsanspruchs sind. Dieser Abschnitt 7 findet keine Anwendung, wenn die angebliche Verletzung ganz oder teilweise aus (i) Kombination, Betrieb oder Verwendung der Measurabl Service mit anderer Software, Hardware oder Technologie, die nicht von bereitgestellt wird Measurabl, oder (ii) im Zusammenhang mit den Abonnentendaten.

8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

8.1. Begriff. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und dauert bis zum Ablauf der letzten Zugriffslaufzeit, sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt 8 früher gekündigt wird. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr am Jahrestag des Inkrafttretens Datum, es sei denn, eine der Parteien teilt schriftlich mit, dass sie nicht mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit (die anfängliche Laufzeit, zusammen mit allen Verlängerungslaufzeiten, zusammen die "Begriff").

8.2. Kündigung wegen Verletzung. Jede Partei kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen im Falle einer wesentlichen Verletzung durch die andere Partei kündigen. Eine solche Kündigung kann nur durch eine schriftliche Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei erfolgen, in der die Vertragsverletzung oder die Vertragsverletzungen, auf denen diese Kündigung beruht, konkret angegeben werden. Die verletzende Partei hat das Recht, diese Verletzung oder Verletzungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung zu beheben, und diese Vereinbarung wird gekündigt, falls eine solche Korrektur nicht innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen erfolgt.

8.3. Kündigung bei Konkurs oder Insolvenz. Jede Partei kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls (a) die andere Partei zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen; (b) die andere Partei stellt einen Antrag auf Konkurs, Reorganisation oder ein ähnliches Verfahren, oder, falls dagegen ein Antrag gestellt wird, wird dieser Antrag nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach einer solchen Einreichung entfernt; (c) die andere Partei stellt ihr Geschäft ein; oder (d) ein Konkursverwalter bestellt wird oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger dieser anderen Partei erfolgt.

8.4. Wirkung der Kündigung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Abonnent (a) unverzüglich jegliche Nutzung der Measurabl Service und alle Measurabl Vertrauliche Informationen; und (b) unverzüglich an zahlen Measurabl alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen und zahlbaren Beträge.

8.5. Überleben. Die Bestimmungen der Abschnitte 2.4, 4, 6, 7, 8.5 und 9 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

8.6. Aussetzung des Dienstes. Wenn der Abonnent es versäumt, unbestrittene Beträge gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen, wird die Bestellung oder eine andere Vereinbarung, die sich direkt oder indirekt auf die Bereitstellung der Measurabl Service für den Abonnenten oder solche Beträge werden nicht rechtzeitig im Namen des Abonnenten bezahlt, Measurabl hat das Recht, zusätzlich zu seinen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, den Service ohne Haftung gegenüber dem Abonnenten auszusetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind.

9. SONSTIGES

9.1. Ganze Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt und vereint alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Diskussionen und Übereinkünfte zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und Keine der Parteien ist an Bedingungen, Anreize oder Zusicherungen gebunden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen sind.

9.2. Unabhängige Auftragnehmer. Beim Abschluss und der Erfüllung dieser Vereinbarung werden der Abonnent und Measurabl handeln und werden jederzeit als unabhängige Vertragspartner handeln, und, sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, darf nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt oder impliziert werden, dass eine Agentur, Partnerschaft oder ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverhältnis zwischen ihnen entsteht. Außer wie hierin ausdrücklich festgelegt, wird eine der Parteien zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen eingehen oder Gebühren oder Ausgaben für oder im Namen der anderen Partei übernehmen.

9.3. Hinweise. Alle Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind oder sich auf diese beziehen, bedürfen der Schriftform und werden per Einschreiben, frankiert, an die Parteien an ihre jeweiligen Adressen, die in der Präambel dieser Vereinbarung angegeben sind, oder an eine andere Adresse als adressiert die empfangende Partei gemäß dieser Bestimmung schriftlich mitgeteilt haben kann.

9.4. Änderungen; Modifikationen. Diese Vereinbarung darf nur in schriftlicher Form, die von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde, geändert oder geändert werden.

9.5. Abtretung; Delegation. Der Abonnent darf keine seiner Rechte abtreten oder seine Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von delegieren Measurabl, und ohne eine solche Zustimmung ist jede versuchte Abtretung oder Delegation null, nichtig und wirkungslos.

9.6. Keine Drittbegünstigten. Die Parteien erkennen an, dass die in dieser Vereinbarung festgelegten Vereinbarungen ausschließlich zum Nutzen der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bestimmt sind. Nichts hierin, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verleiht einer natürlichen oder juristischen Person mit Ausnahme der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger irgendein gesetzliches oder angemessenes Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen.

9.7. Severability. Teilnichtigkeit. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund in einer Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung so ausgelegt, dass sie auf das Mindestmaß angepasst wurde, das erforderlich ist, um diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit zu beheben. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen hat nicht zur Folge, dass eine solche Bestimmung in einem anderen Fall, Umstand oder einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar wird oder dass andere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar werden .

9.8. Verzicht. Keine Verzichtserklärung im Rahmen dieser Vereinbarung ist gültig oder bindend, es sei denn, sie wurde schriftlich niedergelegt und von der Partei, gegen die die Durchsetzung dieser Verzichtserklärung beantragt wird, ordnungsgemäß ausgeführt. Ein solcher Verzicht stellt nur einen Verzicht in Bezug auf die darin beschriebene spezifische Angelegenheit dar und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte der Partei, die diesen Verzicht gewährt, in irgendeiner anderen Hinsicht oder zu einem anderen Zeitpunkt. Jegliche Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts hierunter gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

9.9. Geltendes Recht. DIESE VEREINBARUNG UNTERLIEGT DEN GESETZEN DES BUNDESSTAATS KALIFORNIEN UND WIRD IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT IHNEN AUSGELEGT, OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER RECHTSGRUNDSÄTZE DAVON ODER DES ÜBEREINKOMMENS DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF.

9.10. Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in beliebig vielen Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede so ausgefertigt als Original gilt und alle zusammengenommen eine Vereinbarung bilden.

9.11. Höhere Gewalt. Measurabl ist von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn eine solche Nichterfüllung auf die Einhaltung einer Anforderung des anwendbaren Rechts, höhere Gewalt, Feuer, Streik, Embargo, Terroranschlag, Krieg, Aufstand oder Aufruhr oder andere darüber hinausgehende Ursachen zurückzuführen ist die angemessene Kontrolle über Measurabl. Jede Verzögerung, die aus einem dieser Gründe resultiert, verlängert die Leistung entsprechend oder entschuldigt die Leistung ganz oder teilweise, wie es unter den Umständen angemessen sein kann.

10. DEFINITIONEN

Bestimmte großgeschriebene Begriffe, die oben nicht definiert sind, haben die unten dargelegten Bedeutungen.

10.1. „Zugriffsprotokolle“ bedeutet Passwörter, Zugangscodes, technische Spezifikationen, Konnektivitätsstandards oder -protokolle oder andere relevante Verfahren, die erforderlich sein können, um dem Abonnenten oder autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Measurabl Services.

10.2. „Zusatzdienst“ bezeichnet die Datenautomatisierungsdienste, Zertifizierungsdienste, Umfragedienste und alle anderen zusätzlichen Dienste, die Measurabl stellt über die zur Verfügung Measurabl Dienstleistungen und die der Abonnent im Rahmen einer Bestellung bestellt.

10.3. "Autorisierter Benutzer" bedeutet jede Person, die ein Mitarbeiter des Abonnenten oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person ist, die möglicherweise durch einen Auftrag autorisiert ist (z. um auf die zuzugreifen Measurabl Dienst gemäß den Rechten des Abonnenten gemäß dieser Vereinbarung.

10.4. „Zertifizierungsdienste“ bezeichnet die optionalen Zertifizierungsdienste, die von angeboten werden Measurabl (z. B. die ENERGY STAR®-Zertifizierungsdienste.

10.5. "Vertrauliche Informationen" bedeutet alle schriftlichen oder mündlichen Informationen, die von einer der Parteien an die andere weitergegeben werden und sich auf die Geschäftstätigkeit einer der Parteien oder eines Dritten beziehen, die als vertraulich eingestuft wurden oder die aufgrund der Umstände der Weitergabe vernünftigerweise als vertraulich behandelt werden sollten.

10.6. „Datenautomatisierungsdienste“ bedeutet die automatische Erfassung von Abonnentendaten von Drittanbietern von Daten im Auftrag des Abonnenten.

10.7. „Teilnehmerdaten“ bezeichnet die vom Abonnenten bereitgestellten Daten Measurabl oder abgeholt von Measurabl im Namen des Abonnenten von einem Anbieter über die Datenautomatisierungsdienste.

10.8. „Berechtigte Unterstützungsempfänger“ hat die in Abschnitt 1.5(b) festgelegte Bedeutung.

10.9. "Befehl" bezeichnet den elektronischen Prozess, bei dem der Abonnent eine bestimmte abonniert Measurabl Bereitstellung des Dienstes durch Measurabl gemäß dieser Vereinbarung oder einer zusätzlichen Bestellung, die elektronisch innerhalb der erstellt wurde Measurabl Services.

10.10. "Measurabl Dienstleistungen" bezeichnet die vom Abonnenten durch eine Bestellung bestellten und bereitgestellten Dienste Measurabl durch den Zugriff auf bestimmte Inhalte und die Nutzung der Merkmale und Funktionen von Softwareanwendungen, die innerhalb der identifizierten verfügbar und zugänglich sind Measurable-Websites, ausschließlich in dem Umfang, der in den von den Parteien ausgeführten Aufträgen festgelegt und näher beschrieben und durch diese eingeschränkt ist.

10.11. „Websites“ bedeutet die Anzahl der diskreten Objekte, die in die geladen werden Measurabl Dienste nach dem Importieren von Abonnentendaten (z. B. „Gebäude, Campus, Vermögenswerte oder physische Standorte wie gemietete Räume“).

10.12. "Umfragedienste" bedeutet die Bereitstellung von Umfragen und zugehörigen Analysen, wie vom Abonnenten bestellt.

10.13. "Technische Unterstützung" bedeutet die Bereitstellung von Antworten durch Measurabl Personal auf Fragen von Berechtigten Support-Empfängern im Zusammenhang mit der Verwendung des Measurabl Dienstleistungen, einschließlich grundlegender Anweisungen oder Tutorial-Unterstützung in Bezug auf die Merkmale und Funktionen des Measurabl Services.