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Rein und raus: Was Sie in Ihren Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen sollten und warum

Leitfaden zum Nachhaltigkeitsbericht

„Kontrollansatz“, „Eigenkapitalansatz“ … Manchmal ist der schwierigste Teil der Nachhaltigkeit einfach herauszufinden, was in Ihren Bericht aufgenommen oder, was kritisch ist, ausgeschlossen werden soll. Sollen wirklich 100 % der COXNUMX-Emissionen meiner Joint Venture-eigenen Gebäude in GRESB erfasst werden? Sollen alle Firmenflüge in meinen CDP-Bericht aufgenommen werden? Informieren Sie sich im folgenden Ratgeber zum Nachhaltigkeitsbericht.

Um uns bei der Beantwortung dieser Fragen zu helfen, haben die Technokraten des World Resources Institute und dem Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung vorgeschriebenen, zwei sich gegenseitig ausschließende „Grenzen setzende Ansätze“ in ihrer Abhandlung über die Kohlenstoffbilanzierung mit dem Titel WRI/WBCSD-GHG-Protokollzu verfolgen. Diese Ansätze sind:

  1. Kontrollansatz aufgeteilt in:
    a.  Betriebskontrolle: Berichten Sie zu 100 % über alles, wo Sie die Befugnis haben, Betriebsrichtlinien einzuführen und umzusetzen. Dies ist der am häufigsten verwendete Ansatz zur Festlegung von Grenzen.
    b.  Finanzielle Kontrolle: Berichten Sie zu 100 % über alles, bei dem Sie die Mehrheit des Risikos/Ertrags aus der finanziellen Leistung des Betriebs tragen. Beachten Sie, dass eine Beteiligung von 50 % oder mehr KEIN Kriterium für die Finanzkontrolle ist. Stattdessen geht es lediglich darum, ob Sie das Hauptrisiko/den Hauptgewinn tragen oder nicht, was jedoch vertraglich zwischen Ihnen und dem/den anderen Eigentümer(n) aufgeteilt werden kann.
  2. Equity-Share-Ansatz Hier melden Sie im Verhältnis zu Ihrer Beteiligung am Betrieb. Wenn Sie beispielsweise 32 % einer Fabrik besitzen, melden Sie 32 % der Emissionen der Fabrik. Dies ist der einfachste und unkomplizierteste Ansatz zur Rechnungslegung.

Welcher Ansatz ist der richtige für mich?

Wählen Sie einen der beiden Ansätze und bleiben Sie dabei, lautet die Logik der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie zu vermischen ist ein Gräuel für die Grundregeln der Berichterstattung, deren Verletzung zu einer Doppelzählung von COXNUMX-Emissionen und einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen Berichten führt, da ein Berichterstatter etwas aufnehmen kann, das ein anderer vollständig weglässt. Aus diesem Grund sind Grenzsetzungsansätze wie Öl und Wasser: Sie lassen sich nicht kombinieren.

„Die beiden Ansätze zur Festlegung von Berichtsgrenzen sind wie Öl und Wasser: Sie vertragen sich nicht.“

Leider wenden Berichtsstandards wie CDP, GRESB und GRI diese Ansätze nicht gleichmäßig an. Mit CDP können Sie beispielsweise einen Ansatz wählen, während GRESB eine unorthodoxe Mischung aus Betriebs-, Finanz- und Eigenkapitalkontrolle vorschreibt. Diese bizarre Mischung von Ansätzen führt zu einigen Eigenheiten, vor denen man sich hüten muss. Erstens werden Berichterstatter ermutigt, über alle Gebäude in ihrem Portfolio zu berichten, auch wenn sie keine betriebliche Kontrolle haben (Gebäude, die nicht unter Ihrer betrieblichen Kontrolle stehen, sollten in die sogenannte Kategorie „indirekt verwaltetes Vermögen“ von GRESB fallen, anstatt ausgeschlossen zu werden aus Ihrem Bericht, wie sie es bei einem herkömmlichen Ansatz der Betriebskontrolle tun würden Zweitens müssen Sie für Ihre Joint Ventures wählen, ob Sie entweder die Energie-, Kohlenstoff- und Wasserleistung eines Gebäudes zu 100 % (Finanzkontrolle) oder den relativen Prozentsatz (Eigenkapitalanteil) melden möchten. Diese verwirrende Anwendung mehrerer Bilanzierungssysteme bedeutet, dass GRESB einige Gebäude doppelt zählt, eine Tatsache, die es unverblümt anerkennt, indem es einfach sagt: „Dies kann dazu führen, dass ein Vermögenswert in zwei getrennten Einreichungen enthalten ist“ (S. 68, 2015 GRESB-Leitfaden). (1) CDP- und GRESB-Berichte zeigen können ganz unterschiedliche Ergebnisse und (2) jeder GRESB-Bericht ist möglicherweise nur bedingt mit dem nächsten vergleichbar.

Was gehört wann dazu?

Während der Kontroll- und der Equity-Share-Ansatz sich unter den weltweit anerkannten Nachhaltigkeitsbilanzierungspraktiken nicht vermischen, unterscheiden sich die Rechnungslegungsstandards von GRESB. Verwenden Sie also einen Ansatz für CDP und bleiben Sie auf Zack, wenn Sie GRESB durchführen, da Sie möglicherweise beide Ansätze verwenden. Hier ist der vorgeschlagene Weg, um Ihre Grenzen für GRESB und CDP zu ziehen.

BERICHTSGRENZEN FÜR IMMOBILIENUNTERNEHMEN: GRESB VS. CDP

Asset-Typ GRESB CDP
Direkt verwaltet 100% 100%
Indirekt verwaltet 100% 0%
Firmenbüros 0% 100%
Joint-Venture-Vermögen 100% OR anteilig. Bei Direct Managed ggf. bereits enthalten.

Glücklicherweise müssen Measurabl Benutzer sich um nichts kümmern, um die Genauigkeit ihrer Berichte zu gewährleisten – Grenzen werden von unserer Software automatisch gehandhabt – aber diese Konzepte sind äußerst wichtig, um sie für die Kommunikation mit Interessenvertretern und bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Team zur Festlegung von Reduktionszielen zu verstehen. Schließlich möchten Sie nicht Ihre ganze Zeit damit verbringen, die Emissionen von Geschäftsreisen zu reduzieren oder Mietersuiten zu unterzählen, wenn diese Informationen nicht gemeldet werden.

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